Exklusive Geschenkkarte für die Bündner Gastronomie | Gastrograubünden

Exklusive Geschenkkarte für die Bündner Gastronomie

Artikel - Exklusive Geschenkkarte für die Bündner Gastronomie

Der beliebte Restaurant-Gutschein kann in über 300 Betrieben in Graubünden eingelöst werden.

Die Restaurant-Geschenkkarte für kulinarische Gaumenfreuden gibts von CHF 50 bis 250 (bei grösseren Beträgen einfach mehrere Karten bestellen). Die Geschenkkarte hat ein eigenes Design mit der Aufschrift «Ein Herz für die Bündner Gastronomie» (siehe Bilder unten), ist zeitlich unbeschränkt einlösbar (Mo–So; 7x24h), hat kein Verfallsdatum und ist nicht wiederaufladbar.

Die Bündner Gastgeber freuen sich, wenn Lunch-Check-Karten zahlreich an Geschäftspartner, Mitarbeitende, Familie und Freunde geschenkt werden.

10 % Rabatt ab 10 Geschenkkarten
Gerne gewähren wir 10% Rabatt auf den Bestellwert bei einer Sammelbestellung ab 10 Stück. Bitte nehmen Sie diesbezüglich direkt mit uns Kontakt auf. Die Karten inkl. Rabatt können Sie nur bei uns bestellen: T +41 81 354 96 96, info@gastrogr.ch.

Geschichte und Entstehung der Exklusiven Restaurant-Geschenkkarte
Aufgrund vieler abgesagter Weihnachtsessen im November 2020 lancierte GastroGraubünden eine exklusive Geschenkkarte für die Bündner Gastronomie. Unternehmen wie Privatpersonen unterstützten die Aktion und kauften rund 16'000 Lunch-Check-Karten im Wert von über einer Million Franken. Eine Beteiligung kostet die Restaurants nichts, sie müssen sich lediglich bei Lunch-Check registrieren.


Als Restaurant teilnehmen

Damit Gastronomiebetriebe von dieser Aktion profitieren können, müssen sie bei Lunch-Check registriert sein. Für den Betrieb fallen keine Mitgliedschaftsbeiträge, keine Grundkosten oder Investitionen an. Das heisst, ohne Einlösungen entstehen auch keine Kosten. Die Lunch-Check-Karte funktioniert an den gewöhnlichen Kartenlesegeräten (ep2-Standard). Bei Einlösung fällt eine geringe Kommission von 1.25% an. Schweizweit sind über 100’000 Lunch-Check-Karten im Wert von über CHF 80 Millionen im Umlauf. Diese können in allen registrierten Betrieben als Zahlungsmittel eingesetzt werden.