Bundesrat hebt Massnahmen auf

Der Bundesrat hebt fast alle Massnahmen per Donnerstag, 17. Februar 2022 auf – einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheits-einrichtungen sowie die Isolation für positiv getestete Personen bleiben noch bis 31. März 2022 bestehen.

GastroGraubünden begrüsst diesen Entscheid sehr und ist erleichtert, dass nun das ganze Gastgewerbe im Kanton wieder ohne Einschränkungen arbeiten kann. Der heutige Entscheid ist ein grosser Schritt zurück in die Normalität. Dies ermöglicht auch die Normalisierung der Nachfrage in städtischen und nicht touristischen Regionen. In den letzten Monaten waren insbesondere in diesen Regionen noch immer viele Betriebe von starken Umsatzausfällen aufgrund der Homeoffice-Pflicht und 2G+ betroffen. Der Kanton Graubünden hat diesbezüglich bereits kommuniziert, dass er neue Härtefallhilfen für das vierte Quartal des Jahres 2021 und für weitere Monate des Jahres 2022 vorbereitet. Mehr erfahren.
 

Zusammenfassung

Ab 17. Februar: Fast alle Massnahmen aufgehoben

  • die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
  • die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
  • die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
  • die Einschränkungen privater Treffen
  • die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel
  • die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen in den Seilbahnen


Einreisebestimmungen angepasst

Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Home-Office-Empfehlung aufgehoben - Arbeitgebende weiterhin für Schutz zuständig

Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

Bis 31. März gilt: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten

  • Positiv getestete Personen müssen sich weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben.
  • Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten.


EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt

Es werden keine Covid-ZTertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind.

Anpassungen bei der Testung

Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben.

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