03.05.2022: Härtefallhilfen für das vierte Quartal 2021 stehen bereit | Gastrograubünden

03.05.2022: Härtefallhilfen für das vierte Quartal 2021 stehen bereit

Artikel - 03.05.2022: Härtefallhilfen für das vierte Quartal 2021 stehen bereit

Der Kanton Graubünden öffnet das Gesuchsfenster für Härtefallhilfen für das vierte Quartal des Jahres 2021. Bündner Unternehmen, die auch im vierten Quartal 2021 von den Folgen der COVID‑19‑Pandemie stark beeinträchtigt waren, können nun für diese Phase ein Gesuch um Härtefallhilfen einreichen.

Ab sofort können Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Franken, welche im vierten Quartal 2021 insgesamt einen Umsatzverlust von mindestens 15 Prozent ausweisen und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen.

Das Gesuch muss bis spätestens 15. Mai 2022 eingereicht werden. Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Weitere Härtefallhilfen für das erste Quartal 2022 (Härtefallprogramm 2)
Der Kanton erarbeitet derzeit die notwendigen Grundlagen zur Umsetzung des neuen Härtefallprogramms 2. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Weitere Informationen dazu folgen zu einem späteren Zeitpunkt.