Härtefallmassnahmen vom Kanton Graubünden | Gastrograubünden

Härtefallmassnahmen vom Kanton Graubünden

Artikel - Härtefallmassnahmen vom Kanton Graubünden

Härtefallhilfen für das 4. Quartal 2021 (Eingabe geschlossen)

Bündner Unternehmen, die im vierten Quartal 2021 von den Folgen der COVID‑19‑Pandemie stark beeinträchtigt waren, konnten bis zum 15. Mai 2022 ein Gesuch um Härtefallhilfen für diese Phase einreichen.

 

Härtefallhilfen für das 1. Quartal 2022 stehen bereit

Ab sofort können Unternehmen, welche auch im ersten Quartal 2022 ungedeckte Kosten im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ausweisen und welche die weiteren Voraussetzungen erfüllen, ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen.

Gesuche können für das 1. Quartal 2022 (Januar bis März 2022 oder wahlweise exkl. März 2022) beantragt werden. Diese können NEU auch von Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über 5 Mio. Franken eingereicht werden. Das Gesuch muss bis spätestens 15. Juli 2022 erfolgen. Verspätete Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Medienmitteilung Kanton Graubünden vom 12. Mai 2022