Werden auch Sie Mitglied! Auf eine erfolgreiche Partnerschaft!

Antrag

Mit diesem Antrag melden Sie sich an für die Mitgliedschaft
  • bei GastroSuisse
  • in der Kantonal-Sektion Ihres Betriebsstandortes
  • in der zuständigen Bezirks-Sektion
Eine Mitgliedschaft ist aufgrund der statutarischen Bestimmungen nur auf allen drei Ebenen gleichzeitig möglich.


Mitgliederbeitrag

Sie zahlen bei uns einen Jahresbeitrag, der sich aus dem Beitrag für den Dachverband sowie den Kantons- und Sektionsbeiträgen (je nach Kanton verschieden) zusammensetzt). Für den Dachverband GastroSuisse gibt es fünf verschiedene Beiträge, je nach AHV-Lohnsumme der einzelnen Mitgliederbetriebe. Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne die Kantons- und Sektionsbeiträge bekannt.

Wo müssen Verbandsmitglieder die 1. Säule abrechnen?

Das Gesetz bestimmt folgendes:
Ein Verbandsmitglied von GastroSuisse muss bei der GastroSocial Ausgleichskasse abrechnen, folglich müssen alle, die bei der GastroSocial Ausgleichskasse abrechnen, Verbandsmitglied sein.

Ausnahmen sind nur bei Doppel-Verbandsmitgliedschaften und im Bereich der Landwirtschaft zulässig.

Bei Fragen oder Unklarheiten helfen die Mitarbeitenden vom Team «Kundenanschlüsse» der GastroSocial Ausgleichskasse unter der Telefonnummer 062 837 71 71 gern.
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Kontakt
GastroGraubünden
Hotel- und Gastronomie
Fachschule
Loëstrasse 161
7000 Chur

Tel. +41 (0) 81 354 96 96
Fax +41 (0) 81 354 96 97

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